Trauerfall Hilfe

Trauerfall Hilfe Bestattung Beerdigung Erbschaft - Vermögen vererben

Die Erbschaft tritt mit dem Ableben einer Person ein und deren Vermögen geht als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über.

Entweder wurde ein handschriftliches Testament hinterlassen, ein notariell beglaubigter Erbvertrag, oder es tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Auch kann das Erbe ausgeschlagen werden, dies ist aber nur innerhalb enger zeitlicher Fristen möglich wobei diese ca. 6 Wochen beträgt.

Erben mehrere Personen (Miterben), bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft. Zu beachten ist auch die Erbanfallsteuer die sich je nach Erbfall und Erben unterscheidet.

Wer noch zu Lebzeiten seinen Hinterbliebenen ein Ruhekissen betten möchte, sollte unbedingt sein Vermögen durch einen Erbvertrag oder Testament beim Notar regeln.

Hier finden Sie würdige Bestattung, Danksagung, Seelsorge, Grab, Bekanntmachung, Trauer und weitere Information zum Thema Todesfall und Erbschaft:

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